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Dienstag, 5. November 2013

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Jeder von Euch der mit uns in irgendeiner Art und Weise vernetzt ist, weiß mittlerweile um die furchtbaren Zustände in Dänemark.



Dänemark hat das härteste Hundegesetz Europas.



13 Hunderassen und deren Kreuzungen, die ab dem 17.03.10 geboren wurden, dürfen weder gezüchtet, gehalten noch eingeführt werden



Hunde die einer Rasse auf der Liste auch ähnlich sehen werden getötet, wenn die Halter nicht beweisen können, daß ihre Tiere keine! Listenhunde sind



„Angriff eines Hundes – rassenunabhängig

Sollte ein Hund (gleich welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es begründete Vermutungen gibt, daß der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Diese Entscheidungen können allein aufgrund von konkreten Beobachtungen oder Beweisen getroffen werden und zwar dann, wenn das Verhalten des Hundes oder des Hundebesitzers für die Umgebung als gefährlich eingestuft wird. Ein subjektives Angstgefühl vor Hunden allein begründet keine polizeilichen Anordnungen.



„Aggressives Anfallen – rassenunabhängig

Sollte ein Hund (unabhängig der Rasse) einen Menschen oder anderen Hund anfallen und schwer verletzen, muß die Polizei den Hund nach § 6, Abs. 5 des Hundegesetzes einschläfern lassen. Diese Regelung gilt sowohl für Hunde, die sich permanent in Dänemark aufhalten, als auch für Hunde, die aus dem Ausland mit nach Dänemark in den Urlaub genommen werden. „

Und das wird wie gesagt, von der Polizei beurteilt.



Man kann sich grundsätzlich gegen die Beschlagnahmung wehren und Einspruch erheben. Allerdings ist auch in diesem Falle, wieder die Polizei zuständig! Es gibt keine unabhängige Stelle (Richter / Rechtsanwälte oder dergleichen), nein man muß sich an die Polizei wenden um Einspruch gegen von der Polizei durchgeführten und veranlaßten Beschlagnahmungen durchzuführen. In der Vergangenheit war es u.a. auch so, daß ein Hund getötet wurde….dann ein Gerichtsverfahren angestrebt und durchgeführt wurde und dann das (bereits getötete!) Tier wider freigesprochen wurde!


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